Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen

Impfnachweis ab 1. August erforderlich

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Stiko empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.

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