Junge Straffällige
Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene im Konflikt mit dem Gesetz
Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 20 Jahren, die straffällig geworden sind, werden zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt durch die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet, beraten und unter anderem vor, während und nach der Verhandlung unterstützt. Wir klagen nicht an, wir verurteilen nicht, sondern versuchen uns ein objektives Bild von der Situation der Jugendlichen zu machen und dies in das Strafverfahren einzubringen.
Sozialstunden
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht können Jugendliche und junge Erwachsene zur Ableistung von Arbeitsstunden verpflichten. Eine Möglichkeit, diese in einem angeleiteten und professionellen Rahmen zu erledigen, bietet unser Arbeits- und Sozialstundenprojekt.
Aus.Wege
Fachstelle für jugendliche sexuelle Misshandler
Unser Angebot
Im Rahmen der Jugendhilfe bieten wir ambulante umfassende therapeutisch-beraterische Hilfestellungen für jugendliche sexuelle Misshandler und deren Familien im Rahmen der Jugendhilfe an. Behörden und Institutionen erhalten bei uns Informationen, Beratung und/oder Unterstützung im Umgang mit der oben genannten Zielgruppe.
Unser Ziel
Ziel unserer Arbeit ist es, schädigende Handlungen jugendlicher sexueller Misshandler zu stoppen. Die Förderung der Jugendlichen und deren gesunder psychosexueller Entwicklung dient der Rückfallvorbeugung und somit dem Opferschutz: Täterarbeit ist Opferschutz!
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Oberbilker Allee 287 40227 Düsseldorf |
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E-Mail schreiben |
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021160025371 |
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Oberbilker Allee 287 40227 Düsseldorf |
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0211 60025-853 |