Exklusion beenden - gleiches Recht für alle!

liga wohlfahrt düsseldorf schließt sich dem Appell an

Auch die liga wohlfahrt düsseldorf spricht sich mit Nachdruck dafür aus, dass in der Kinder- und Jugendhilfe alle Kinder und ihre Familien gleichbehandelt werden. Die liga unterstützt daher einen <link file:7113 _blank download>Appell an die politisch Verantwortlichen, die ungleiche Behandlung von Kindern mit und ohne Behinderung endlich zu beenden.

Der Appell wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ebenso unterzeichnet wie vom Behindertenrat, dem Verband der Kinder- und Jugendärzte, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderungen sowie von zahlreichen Ministerien und weiteren Gruppierungen.

Die Unterzeichnenden kritisieren, dass in Deutschland trotz UN-Behindertenkonvention und dem Grundrecht auf Gleichbehandlung immer noch künstlich unterschieden werde zwischen »Jugendhilfe«‐Kindern und »Eingliederungshilfe«‐Kindern.

Junge Menschen ohne Beeinträchtigungen oder mit einer seelischen Behinderung erhalten Hilfestellung vom Jugendamt nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Jungen und Mädchen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen unterliegen hingegen dem SGB XII (Sozialhilfe) und damit der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe.

Maßstab für die Zuordnung in die verschiedenen Sozialgesetzbücher ist der IQ der Kinder: Ab einem IQ von 70 ist die Kinder- und Jugendhilfe, ab einem IQ von 69 oder darunter die Eingliederungshilfe zuständig.

„Es ist völlig inakzeptabel, dass im Sozialrecht der jeweilige IQ-Wert eines Kindes entscheidend ist, welche Hilfe einem Kind zuteilwird“, so AWO-Kreisgeschäftsführerin Marion Warden, Sprecherin der liga wohlfahrt Düsseldorf. Durch die damit entstehenden Zuständigkeitsstreitigkeiten würden viele Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur zwischen den Behörden hin und her geschoben, erhielten keine, verspätete oder nur unzureichende Hilfen. Die rechtlich gezogenen Trennlinien seien zudem mit einer ganzheitlichen Wahrnehmung von Menschen und dem Recht auf Inklusion nicht vereinbar, so Warden weiter.

Mitzeichnungswünsche können bis spätestens 9.8.2019 an appell(at)socles.de gerichtet werden. Nach Ablauf der Frist werden die Mitzeichnenden unter dem Appell aufgelistet und dieser in Politik und Öffentlichkeit verbreitet. Zur Mitzeichnung sind Verbände und Institutionen aufgerufen, aber auch Einzelpersonen, die verdeutlichen, welchen Bezug sie zu dem Thema haben.

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