Besuchsregelungen für AWO-Senioreneinrichtungen

Neue Vorgaben durch die Corona-Schutzverordnung

Anders als im Lockdown im Frühjahr 2020 sind in der Advents- und Weihnachtszeit Besuche in den Senioreneinrichtungen der AWO Düsseldorf möglich. Wegen der weiterhin hohen Infektionszahlen sind durch die Corona-Schutzverordnung neue Vorgaben zu Besuchen in den Einrichtungen erlassen worden. Über die Einzelheiten, die für die AWO Düsseldorf gelten, informieren wir in der folgenden Aufstellung. Vorgaben zu Besuchen in den Einrichtungen:

• Alle Bewohner*innen und alle Mieter*innen können täglich Besucher empfangen.

• Bitte melden Sie sich zwei Tage vor Ihrem Besuch in der Einrichtung an. Von dieser Regelung kann in Absprache mit der Einrichtungsleitung bzw. Abteilungsleitung abgewichen werden, die Absprache muss schriftlich festgehalten werden.

• Die Besuchstermine sind wie folgt festgelegt: Vormittags von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie nachmittags von 15.00 bis 19.00 Uhr. Ausnahmen von den Besuchszeiten sind nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung bzw. Abteilungsleitung möglich

• Ein Besuch ist nur mit FFP2-Maske erlaubt, diese halten wir für Sie in den Einrichtungen bereit.

• Alle Besucher*innen müssen sich bei jedem Besuch registrieren lassen. Ein Kurzscreening mit Temperaturmessung sowie Händedesinfektion wird durchgeführt. Grundlage sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

• Den Angehörigen wird zusätzlich ein PoC-Antigentest angeboten. Dieser wird vor Eintritt in die Einrichtung durchgeführt. Die jeweiligen Termine sehen Sie in der Grafik oben.

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