AWO-Kitas: Neue Regelungen ab Montag, 8. Juni

 

 

Die schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens geht weiter. Ab Donnerstag, 28. Mai, erfolgt die Öffnung der Kindertageseinrichtungen für alle Vorschulkinder. Am Montag, 8. Juni, wechseln die Kitas von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen. Wichtig: Es gibt noch weitere Detailinformationen geben, über die die AWO Düsseldorf und die AWO-Kitas dann informieren werden.

Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni erfolgt im Rahmen des Infektionsschutzes und ist eng mit den Kommunen. Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni: Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben, die bisherige Notbetreuung aufgelöst. Alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen.

Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen. Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.

Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni gilt auch für Kinder, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten. Die Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt mit quantitativen wie qualitativen Beschränkungen. Standards des Kinderbildungsgesetzes können noch nicht wieder erreicht und der Fachkraftschlüssel noch nicht erfüllt werden.

Das NRW-Familienministerium hat klare Standards für den eingeschränkten Regelbetrieb definiert: Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte. In jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt. Die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt. Alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte eingehalten werden. Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen.

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