Till Eulenspiegel informiert
Über die Rechte des Kindes...
… haben Politiker*innen vieler Länder der Vereinten Nationen am 20. November 1989 ein Übereinkommen geschlossen. Auch Deutschland gehörte zu den Unterzeichnern. Mittlerweile haben außer den USA fast alle Staaten weltweit dieses Übereinkommen ratifiziert, also als verbindlich anerkannt. Diese Länder gehören den Vereinten Nationen an (englisch: United Nations). Deshalb heißt der Vertrag: UN-Kinderrechtskonvention. Als Konvention bezeichnet man eine Art Vertrag, den verschiedene Länder miteinander schließen. Durch das Übereinkommen soll es Kindern und Jugendlichen überall auf der Welt besser gehen.
Das heißt, sie sollen gesund und glücklich aufwachsen können. In Deutschland gilt man bis zum 18. Lebensjahr als Kind oder Jugendlicher. Die UN-Konvention umfasst 54 Artikel. Wir haben versucht, diese kurz und verständlich zusammenzufassen. In einem Kooperations-Projekt mit dem Akki e.V. und den Schüler*innen des Kunstkurses der Benzenbergrealschule sind die Fotos zu den einzelnen Rechten entstanden.
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