Landeshauptstadt Düsseldorf und Wohlfahrtsverbände erneuern Rahmenvertrag

Sicherung der sozialen Infrastruktur / Planungssicherheit bis Ende 2028

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und die Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände haben im Düsseldorfer Rathaus die Fortführung des Rahmenvertrages über die finanziellen Zuwendungen der Stadt unterzeichnet © Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

 

Gute Perspektive: Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und die Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände, darunter der AWO Düsseldorf, haben am Mittwoch, 16. August, im Düsseldorfer Rathaus die Fortführung des Rahmenvertrages über die finanziellen Zuwendungen der Stadt unterzeichnet.

"Die Unterzeichnung des neuen Rahmenvertrages und die darin enthaltenen Anpassungen sichern für weitere fünf Jahre die sozialen Hilfen für die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer. Mir ist es wichtig, dass die Verbände ihre professionelle Arbeit im Sinne der Ratsuchenden und betreuten Menschen verlässlich und in bewährter Form fortsetzen können", erklärte OB Dr. Keller.

Zur Sicherung der sozialen Infrastruktur werden in Düsseldorf im Jahr 2024 rund 116 Millionen Euro für die Arbeit der freien Träger, Verbände, Institutionen und Initiativen bereitgestellt. Zudem wird das Gesamtvolumen jährlich dynamisiert. Die Dynamisierung ist an die vom Land Nordrhein-Westfalen festgesetzte Fortschreibungsrate zu den Kindpauschalen im Kinderbildungsgesetz angelehnt. Mit der gesetzlichen Regelung im Kinderbildungsgesetz wird festgelegt, dass die Zuschüsse jährlich entsprechend der tatsächlichen Entwicklung von Personal- und Sachkosten auf der Basis von Jahreswerten angepasst werden.

Stabiles und zukunftssicheres Finanzierungssystem

"Die Vereinbarung berücksichtigt die steigenden Personalkosten bei den Trägern und führt zu einem stabilen und zukunftssicheren Finanzierungssystem", sagt Stadtdirektor Burkhard Hintzsche. Die städtischen Mittel werden für Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Jugend, Schule sowie Migration und Integration eingesetzt. "Bis zum 31. Dezember 2028 erhalten die Verbände Planungssicherheit und die Garantie, ihre wichtige Arbeit fortzusetzen. Sollten sich in den Arbeitsgebieten Bedarfsveränderungen ergeben, greift weiterhin die Düsseldorfer Flexibilisierungsklausel. Die Finanzmittel können dann, mit den entsprechenden politischen Beschlüssen, schnell und in Umfang und fachlicher Ausstattung angemessen, in den einzelnen Arbeitsbereichen verschoben werden. Dies hat sich in den letzten Jahren sehr gut bewährt", so der Stadtdirektor weiter.

Pfarrer Michael Schmidt, Vorstandsvorsitzender Diakonie Düsseldorf e.V. und Sprecher der Liga Wohlfahrtsverbände: "Wir sind als Liga der Wohlfahrtverbände froh, dass wir zur Sicherung der wichtigen sozialen Arbeit für die nächsten fünf Jahre Planungssicherheit haben. Es war unter den Vorzeichen der besonderen Herausforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung eine große gemeinsame Kraftanstrengung, eine Vereinbarung zu finden, die vor allem den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt durch die vielfältigen Leistungen zu Gute kommen wird. Aber die Partner in Düsseldorf haben es erneut geschafft, einen Vertrag zu gestalten, der weit über die Grenzen Düsseldorfs hinaus Vorbildcharakter hat."

Erfüllung der Aufgaben

Der erste Rahmenvertrag wurde bereits im Jahr 1998 abgeschlossen. In den folgenden Jahren wandelten sich die Arbeitsfelder und -inhalte analog zu den Aufgaben der Kommunen und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Inzwischen bildet ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit der Wohlfahrtsverbände die Familien-, Kinder- und Jugendförderung. Darunter fallen unter anderem die Offenen Ganztagsschulen, Jugend- und Schulsozialarbeit, Beratungsstellen, die Fachberatungen der Tagespflege sowie die Eltern- und Familienbildung.

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Hilfen für Obdachlose und für Menschen mit Wohnungsproblemen sowie die Unterstützung von Flüchtlingen gehören ebenso zu den umfangreichen Aufgabenfeldern. Auch die Integration der Menschen mit Behinderungen, die Inklusion oder die Seniorenhilfe fallen in den Arbeitsbereich. An die freien Träger übertragen sind die Schuldnerberatung, die Betreuung von Erwachsenen, die Amtsvormundschaft sowie die Jugendgerichtshilfe. Die Dienste der Gesundheitsfürsorge sind mit Zuwendungen für die Drogenhilfe, den Gesundheitsschutz und die Gesundheitspflege ebenso abgesichert.

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