Programm | Bildungszeit | Bildungsurlaube nach AWBG NRW

Veranstaltung "" (Nr. ) ist für Anmeldungen nicht freigegeben.

Diese Veranstaltungen sind nach dem ARBEITNEHMERWEITER- BILDUNGSGESETZ (AWBG) des Landes NRW anerkannt; sie stellen Weiterbildung zu beruflichen und politischen Themen in den Mittelpunkt. Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu fünf Arbeitstagen im Jahr bei Fortzahlung des Gehaltes. Beantragen Sie diese rechtzeitig (mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) bei Ihrem Arbeitgeber. Gerne schicken wir Ihnen auf Anfrage die notwendigen Unterlagen.