Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf e. V.

   

AWO Familienglobus gGmbH
Internationales Frauenhaus

Ihre Ansprechpartnerin:

Silvia Röck
Nottelefon: 0211 - 6588484
Tel.: 0211 - 600 25 - 588
Fax: 0211 - 600 25 - 589
Email: Hier klicken

Hilfe für Migranten

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Internationales Frauenhaus

Aufnahme bedrohter und/oder misshandelter Frauen und Kinder:
Tag und Nacht


Telefonische Beratung und Information:
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag   9.00 Uhr bis 14.00 Uhr


Sprachen:
Deutsch, Englisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Arabisch, Serbo-Kroatisch
Bei weiteren Sprachen werden Übersetzerinnen hinzu gezogen.

Prinzipien der Frauenhausarbeit:

Frauenhäuser sind  Schutz- und Zufluchtstätten für Frauen mit und ohne Kinder mit Gewalterfahrungen in Beziehungen. Aus Grundsätzen der Arbeiterwohlfahrt wie „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „Selbstbestimmung statt Abhängigkeit“ und er besonderen persönlichen und sozialen Situation der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in unserer Gesellschaft leiten sich die Prinzipien der Frauenhausarbeit in Frauenhäusern der AWO ab.

1. Prinzip: Prinzip der Parteilichkeit

Parteilichkeit bezeichnet die gewollte und offene „Partei-Nahme“ für die Bedürfnisse und Interessen der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder.
Parteilichkeit bedeutet Akzeptanz und Unterstützung des Selbstbestimmungsrechtes der Frau und vermeidet Einflussnahmen und Handlungsweisen, die an der Lebenslage, der Lebensplanung und den Bedürfnissen der Frau (und ihren Kindern) vorbei gehen.

Parteiliche Frauenhausarbeit bedeutet, die durch die jeweilige Lebenssituation der Frauen geprägten Probleme und Interessen ernst zu nehmen. Sie bedeutet, sich mit den Opfern von Gewalt zu solidarisieren und sich von Tätern zu distanzieren.

2. Prinzip: Prinzip der Solidarität

Im Frauenhaus leben und arbeiten Frauen zusammen. Die Bewohnerinnen gestalten ihren Alltag und das Zusammenleben im Rahmen der Hausregeln selbst.

Auch wenn der Aufenthalt im Frauenhaus ein Übergangszeit zur Klärung von Perspektiven und zur Bewältigung der traumatischen Erfahrungen darstellt, kann sich durch das Zusammenleben und die gemeinsame Betroffenheit Solidarität entwickeln.

Diese Solidaritätserfahrung wird von den Mitarbeiterinnen unterstützt, denn sie mildert die Erfahrung von Isolation und Ausgrenzung, die oft nach der Trennung von dem gewalttätigen Partner und dem persönlichen und räumlichen Umfeld erlebt wird.

Durch Gruppenarbeit wird das soziale Miteinander der Frauen im Frauenhaus gefördert. Nach dem Aufenthalt  im Frauenhaus wird die Aufnahme von Kontakten in der neuen Lebenssituation und im neuen sozialen Umfeld unterstützt.

Aus diesem Prinzip der Solidarität heraus positioniert sich die AWO gegen jede Form von Gewalt und spricht sich für deren Ächtung aus.

3. Prinzip: Prinzip der Autonomie

Frauen mit Gewalterfahrungen befinden sich in einer abhängigen Situation. Ihre körperliche und/oder seelische Integrität wurde missachtet und verletzt und damit auch ihre Autonomie beeinträchtigt. Hinzu kommen meist finanzielle und/oder materielle Abhängigkeiten vom Täter, der ihnen und /oder ihren Kindern Gewalt angetan hat.

Durch das Prinzip der Autonomie soll die einzelne Frau in der selbstbestimmten Organisation und Planung ihrer Lebenssituation gestärkt werden. Durch professionelle Krisenintervention, Beratung und Begleitung in Einzel- und Gruppenarbeit sowie durch die Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen für sich und die Kinder bekommt die betroffne Frau die Möglichkeit, ihre emotionale, soziale und finanzielle Unabhängigkeit und Integrität wieder aufzubauen oder wieder zu erlangen.


Zielgruppe:

Das Internationale Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf e. V. ist ein Schutzraum für Frauen mit und ohne Kinder, die Gewalt in Beziehungen erfahren haben. Im Frauenhaus kann grundsätzlich jede (volljährige) bedrohte und/oder mißhandelte Frau mit und ohne Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter, Status, Religion Zuflucht finden. Für eine Aufnahme ist es unerheblich, ob die Frau aus der Kommune kommt, in der das Frauenhaus liegt oder ob sie aus einer anderen Region Deutschlands geflohen ist.

Anlaß für eine Aufnahme können sein:
• Physische, psychische und/oder sexuelle Misshandlung der Frau
• Physische, psychische und/oder sexuelle Misshandlung der Kinder der Frau
• Androhung von Zwangsverheiratung


Angebote:

Schutzfunktion
Schutz vor Gewalt heißt, eine sofortige, sichere und im Rahmen der Gegebenheiten ausreichende Wohnmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Schutz vor Gewalt heißt weiter, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten um den Frauen die Möglichkeit zu geben, ihre weiteren Entscheidungen ohne Druck überdenken und planen zu können.

Beratung und Begleitung von Frauen:
Das Frauenhaus bietet einen Rahmen , in dem misshandelte Frauen die erlebte Gewalt thematisieren können und Unterstützung zur Bewältigung derselben erfahren. Dies geschieht in Einzelberatungen, in Gruppenarbeit und im sozialen Miteinander im Frauenhaus. Diese Beratung für und mit Frauen ist prozessorientiert und parteilich.

Die Beratung orientiert sich am Lebenskonzept der Frau unter besonderer Berücksichtigung ihres sozialen und kulturellen Hintergrundes. Grundlage ist dabei das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“, Ausgangspunkte sind Eigenverantwortung und Freiwilligkeit der Frau und die Parteilichkeit der Beraterin.

Die Frauen erhalten Unterstützung z.B. bei der
- Aufarbeitung psychosozialer Probleme
- Entwicklung neuer Lebensperspektiven und Handlungskompetenzen
- Reflexion der traditionellen weiblichen Verhaltensmuster
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Sicherung des Aufenthaltes (bei Migrantinnen)
- Wohnungs- und Erwerbssuche
- Wahrnehmung von Gerichtsterminen

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Das Internationale Frauenhaus nimmt Kinder und Jugendliche unabhängig von Nationalität, Geschlecht und (Alter (Ausnahme: Jungen bis 12 Jahren) auf.

Kinder und Jugendliche, die mit ihren Müttern im Frauenhaus leben, kommen aus einer von Gewalt geprägten Familiensituation. Sie wurden entweder direkt, z. B. durch körperliche Gewalt oder indirekt durch eine bedrohliche und/oder Angst einflößende Atmosphäre in der Familie mit Gewalt konfrontiert.

Einige Ziele in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (altersabhängig):
- Auseinandersetzung mit der von Gewalt geprägten Familiensituation
- Aufarbeitung von Gewalterfahrungen
- Förderung und Stabilisierung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls
- Unterstützung beim Aufbau und Stabilisierung der Mutter-Kind-Beziehung
- Hausaufgabenbetreuung
- Freizeitangebote
- Ferienangebote

Nachgehende Beratung und Begleitung

Nachgehende Beratung und Begleitung ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot für die Frauen, die das Frauenhaus verlassen haben. Das Angebot richtet sich sowohl an die Frauen, die eine eigene Wohnung bezogen haben, als auch an die Frauen, die in das Mißhandlungsmilieu zurückgekehrt sind oder anderweitig eine Unterkunft gefunden haben.

Das Hilfeangebot umfasst u. a.:
- Einzel- und Gruppengespräche
- Telefonberatungen
- Telefonische und/oder persönliche Kontakte zu beteiligten Institutionen und
   Einzelpersonen
- Hausbesuche
- Gruppentreffen
- Aufbau eines Selbsthilfe-Netzwerkes unter den ehemaligen Bewohnerinnen

Hauswirtschaftsbereich:

Zu den Aufgaben der Hauswirtschafterin gehören u. a.:
- Anleitung der Bewohnerinnen zu wirtschaftlichem Einkaufen und Kochen
- Anleitung zur Wäschepflege
- Anleitung der Bewohnerinnen zur Haus- bzw. Wohnungsreinigung
- Vorbereitung und Durchführung interkultureller Feste