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Betreuungsverein
Kontakt
Kreisverband Düsseldorf
Betreuungsverein
Schloßallee 12c
40229 Düsseldorf
Gunnar Born
Tel. 0211/60025-395
Fax 0211/60025-381
Wenn es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht...
Immer mehr Menschen kommen im Alter fremde Hilfe nicht mehr zurecht oder können krankheitsbedingt keine Entscheidungen mehr treffen. Hier setzt das ‚Betreuungsrecht’ ein, das die gesetzliche Betreuung erwachsener Menschen regelt. In den Mittelpunkt des Betreuungsgesetzes, das das alte Vormundschaftsrecht abgelöst hat, steht das Recht des Betreuten auf Selbstbestimmung.
In diesem Sinne führen unsere Mitarbeiter im Auftrag des Vormundschaftsgerichts Betreuungen als ‚persönlich bestellte Vereinbetreuer’.
Doch es muss nicht immer ein Profi mit der Betreuung beauftragt sein. Auch Familienangehörigen, Freunde oder Bekannte können diese Aufgabe wahrnehmen.
Der Betreuungsverein sucht zudem Frauen und Männer, die ehrenamtliche Betreuer werden möchten. Hierbei bieten wir Beratung und unsere Unterstützung an. Auch wer bereits als Betreuer tätig ist, kann sich bei uns Rat und Hilfe holen.
Alle unsere Beratungsangebote sind für Sie kostenlos!
Was Sie von uns erwarten können
- Erstberatungsgespräch über die Grundlagen des Gesetzes.
- Informationen über den Verlauf des Verfahrens.
- Rat und Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Betreuungsführung.
- Fortbildungsveranstaltungen zu Themen wie Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung, genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, Pflegeversicherung.
- Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Ehrenamtlichen.
- Versicherung während Ihres Einsatzes als ehrenamtlicher Betreuer.
Wenn Sie Interesse haben, ehrenamtlich als Betreuer zu arbeiten, so wenden Sie sich unverbindlich an uns. Wir beantworten alle Fragen rund ums Thema.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung?
Jeder kann in die Situation kommen, dass er vorübergehend oder auf Dauer fremde Hilfe benötigt. Rechtzeitig Vorsorge treffen, heißt also auch das Gebot in jüngeren Jahren: Wer beizeiten einem Vertrauten eine Vorsorgevollmacht ausstellt, kann eine gesetzliche Betreuung vermeiden. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass das Vormundschaftsgericht eingeschaltet wird.
Auch eine gesetzliche Betreuung durch das Vormundschaftsgericht kann dahingehend gesteuert werden, dass eine geeignete und vertrauensvolle Betreuungsperson vorab in einer Betreuungsverfügung benannt wird.
Und wozu braucht man eine Patientenverfügung? Mit einer solchen schriftlich formulieren Verfügen legen sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, dies dem Arzt mitzuteilen.
Doch Vorsicht: Vor der Abfassung solcher Verfügungen und Vollmachten ist einiges zu beachten. Wir informieren Sie detailliert und stellen Ihnen entsprechende Vordrucke zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Montag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache.




