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Täter-Opfer-Ausgleich
Kontakt
AWO Familienglobus gGmbH
Jugendberatung
Oberbilker Allee 287
40227 Düsseldorf
Yvonne Preißler
Tel. 0211/60025-222
Fax 0211/60025-221
Du hast Mist gebaut?!
Das tut Dir leid und Du willst den Schaden wieder gut machen?
- Wenn Du, über 14 und unter 21 Jahre alt bist, kannst Du an einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) teilnehmen, wenn Du jemanden persönlich geschädigt hast.
- Das kann ein Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder eine Sachbeschädigung sein.
- Ziel des TOA ist es, einen Ausgleich mit der Person zu finden, die Du geschädigt hast.
Wenn Du dies möchtest, spricht Dein Konfliktberater mit Dir bei einem ersten Termin über die Tat, Deine persönlichen Hintergründe und die Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung.
Wenn sich dabei herausstellt, dass Du die Voraussetzungen für einen TOA erfüllst und den angerichteten Schaden wiedergutmachen willst,
klärt der Konfliktberater, ob der Geschädigte auch zum TOA bereit ist.
Wenn ja, führen die Konfliktberatermit dem Geschädigten und dir gemeinsam das Ausgleichsgespräch.
Der Staatsanwalt erhält einen schriftlichen Bericht über Verlauf und Ausgang des Täter-Opfer-Ausgleichs und kann dein aktives Bemühen um Wiedergutmachung im laufenden Verfahren strafmildernd berücksichtigen.
Bist Du immer noch interessiert?
Dann melde Dich bei uns und/oder sprich mit unserer "Jugendhilfe im Strafverfahren" darüber.




