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Junge Straftäter
Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis zu 21 Jahren, die straffällig geworden sind, werden zu einem frühstmöglichen Zeitpunkt durch die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet, beraten und unterstützt. Wir klagen nicht an, wir verurteilen nicht, sondern versuchen uns ein objektives Bild von der Situation der Jugendlichen zu machen und dies in das Strafverfahren einzubringen.
Sozialstunden
„Erziehung vor Strafe“, lautet der Grundgedanke im Jugendstrafrecht. Bevor Jugendrichter Gefängnisstrafen verhängen, werden die jungen Straftäter häufig zu Sozialstunden herangezogen. Diese können sie in unserem Umweltprojekt ableisten.
Auswege
Die Fachstelle Auswege bietet therapeutisch-beraterische Hilfestellungen für jugendliche sexuelle Misshandler und deren Familien an. Behörden und Institutionen erhalten dort Informationen, Beratung und/oder Unterstützung im Umgang mit diesen Jugendlichen.
Täter-Opfer-Ausgleich
Die Auseinandersetzung mit der Tat unter Einbeziehung der Sichtweise des Opfers sowie eine aktive Wiedergutmachung stehen im Mittelpunkt des Täter-Opfer-Ausgleichs, der in der Jugendberatung durchgeführt wird.




