AWO Düsseldorf e.V.
Betreuungsverein

Schlossallee 12c
40229 Düsseldorf

Ihr Ansprechpartner:

Gunnar Born
Tel.: 0211 - 600 25 - 395
Fax: 0211 - 600 25 - 381
Email: Hier klicken

Behindertenhilfe

Vorsorgevollmacht

Gesetzliche Vertretung:

Wenn es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht...

BETREUUNGSVEREIN

Wir informieren Sie über eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung!

Jeder kann altersunabhängig in die Situation kommen, dass er vorübergehend oder auf Dauer fremde Hilfe benötigt. Durch Ausstellung einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden  und eine Person des Vertrauens zum auch im rechtlichen Sinne handlungsfähigen  Bevollmächtigten bestimmt werden.
Auch für den Fall, dass eine gesetzliche Betreuung durch das Vormundschaftsgericht eingerichtet werden soll, kann eine geeignete Betreuungsperson vorab in einer Betreuungsverfügung benannt werden.
Separat oder in Verbindung mit den beiden vorgenannten Erklärungen können Sie auch vorsorglich eine Patientenverfügung ausstellen, um im Falle einer medizinisch notwendigen Behandlung Ihren Wünschen gegenüber den behandelnden Ärzten Ausdruck zu verleihen,  wenn Sie  selbst zu einer Äusserung nicht mehr in der Lage sein sollten.

Alle unsere Beratungsangebote sind kostenlos!

Kontakt
AWO Betreuungsverein,
Helene-Simon-Haus,
Schlossallee 12c,
40229 Düsseldorf
Tel.         60025-380
Fax         60025-381
e-mail: Betreuungsverein@awo-duesseldorf.de

Unsere Mitarbeiter im Betreuungsverein erreichen Sie am besten während unserer
Sprechzeiten:  Montag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00-17.00 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache.                                                                           

 

                                      

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