Vorsorgevollmacht
Gesetzliche Vertretung:
Wenn es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht...
BETREUUNGSVEREIN
Wir informieren Sie über eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung!
Jeder kann altersunabhängig in die Situation kommen, dass er vorübergehend oder auf Dauer fremde Hilfe benötigt. Durch Ausstellung einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden und eine Person des Vertrauens zum auch im rechtlichen Sinne handlungsfähigen Bevollmächtigten bestimmt werden.
Auch für den Fall, dass eine gesetzliche Betreuung durch das Vormundschaftsgericht eingerichtet werden soll, kann eine geeignete Betreuungsperson vorab in einer Betreuungsverfügung benannt werden.
Separat oder in Verbindung mit den beiden vorgenannten Erklärungen können Sie auch vorsorglich eine Patientenverfügung ausstellen, um im Falle einer medizinisch notwendigen Behandlung Ihren Wünschen gegenüber den behandelnden Ärzten Ausdruck zu verleihen, wenn Sie selbst zu einer Äusserung nicht mehr in der Lage sein sollten.
Alle unsere Beratungsangebote sind kostenlos!
Kontakt
AWO Betreuungsverein,
Helene-Simon-Haus,
Schlossallee 12c,
40229 Düsseldorf
Tel. 60025-380
Fax 60025-381
e-mail: Betreuungsverein@awo-duesseldorf.de
Unsere Mitarbeiter im Betreuungsverein erreichen Sie am besten während unserer
Sprechzeiten: Montag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00-17.00 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache.