Betreuungsverein
Gesetzliche Vertretung:
Wenn es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht...
BETREUUNGSVEREIN
Immer mehr Menschen kommen im Alter oder aus gesundheitlichen Gründen ohne fremde Hilfe nicht mehr zurecht. Oft haben sie keine Familienangehörigen, Freunde oder Bekannte, die sich um sie kümmern können. Hier setzt das ‚Betreuungsrecht’ ein, das die gesetzliche Betreuung erwachsener Menschen regelt, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Gebrechen nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Belange ausreichend selbst zu vertreten. In den Mittelpunkt des Betreuungsgesetzes wurde das Recht der zu betreuenden Person auf Selbstbestimmung gestellt. Diese Vorgabe hat auch ein gesetzlicher Betreuer zu erfüllen.
Der Betreuungsverein besteht seit 1981. Wir arbeiten eng mit dem Vormundschaftsgericht und der städtischen Betreuungsstelle zusammen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen selbst im Auftrag des Vormundschaftsgerichts Betreuungen als ‚persönlich bestellte Vereinbetreuer’. Darüber hinaus versuchen wir neue ehrenamtliche BetreuerInnen zu gewinnen und bieten diesen Beratung und Unterstützung an.
Ziel des Betreuungsvereins
Unser Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen und die Bereitschaft mitbringen, ehrenamtliche Betreuungen zu übernehmen. Wir unterstützen auch Personen – z.B. Familienangehörige -, die bereits ehrenamtlich eine Betreuung führen.
Was Sie von uns erwarten können
Unsere MitarbeiterInnen sind in der aktiven Führung von Betreuungen langjährig erfahren.
Nach Vorgabe und unter Kontrolle des Vormundschaftsgerichts werden die jeweils notwendigen Aufgabenbereiche (wie z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Bestimmung des Aufenthaltes) in Zusammenarbeit und im Interesse der Betreuten geregelt und versucht, deren Wünsche weitestgehend zu berücksichtigen.
Wir übernehmen auch selbst im bestimmten Umfang neue Betreuungen.
Unsere MitarbeiterInnen beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer bei allen anstehenden Problemen konkret und sachgerecht. Auch Personen, die erwägen, dieses Amt neu zu übernehmen, informieren wir gerne in einem Beratungsgespräch.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zum Erfahrensaustausch mit anderen ehrenamtlichen BetreuerInnen und veranstalten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Sachthemen (z.B. Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung, genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, Pflegeversicherung), zu denen wir auch Fachreferenten einladen.
Wir informieren Sie auch über eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung!
Jeder kann altersunabhängig in die Situation kommen, dass er vorübergehend oder auf Dauer fremde Hilfe benötigt. Durch Ausstellung einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden und eine Person des Vertrauens zum auch im rechtlichen Sinne handlungsfähigen Bevollmächtigten bestimmt werden.
Auch für den Fall, dass eine gesetzliche Betreuung durch das Vormundschaftsgericht eingerichtet werden soll, kann eine geeignete Betreuungsperson vorab in einer Betreuungsverfügung benannt werden.
Separat oder in Verbindung mit den beiden vorgenannten Erklärungen können Sie auch vorsorglich eine Patientenverfügung ausstellen, um im Falle einer medizinisch notwendigen Behandlung Ihren Wünschen gegenüber den behandelnden Ärzten Ausdruck zu verleihen, wenn Sie selbst zu einer Äusserung nicht mehr in der Lage sein sollten.
Alle unsere Beratungsangebote sind kostenlos!
Kontakt
AWO Betreuungsverein,
Helene-Simon-Haus,
Schlossallee 12c,
40229 Düsseldorf
Tel. 60025-380
Fax 60025-381
e-mail: Betreuungsverein@awo-duesseldorf.de
Unsere Mitarbeiter im Betreuungsverein erreichen Sie am besten während unserer
Sprechzeiten: Montag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00-17.00 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache.