Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf e. V.

   

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Klaus Schumacher
Tel.: 0211 - 600 25 - 168
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AWO FÜR ALLE

Liebe Bürgerinnen, lieber Bürger,

wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren sozialen Aktivitäten. Unsere Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen stehen allen Menschen in Düsseldorf offen. Sie werden weitgehend öffentlich gefördert, bedürfen jedoch stets eines besonderen Einsatzes von AWO-Eigenmitteln, die wir durch Spenden finanzieren müssen.

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Spendenkonto: 10 17 25 83, Kennziffer: 1001070
Stadt-Sparkasse Düsseldorf, BLZ 300 501 10


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Helfen Sie, innovative Projekte zu starten!
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Wir sind konfessionell ungebunden, demokratisch aufgebaut und ausschließlich gemeinnützig tätig. Jeder Betrag von Ihnen hilft uns allen weiter!

Steuerbegünstigung

Für Geld- und Sachspenden sowie Förderbeiträge ab 100,-- EUR erhalten Sie von uns umgehend Ihre steuerbegünstigende Bestätigung. Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt. Ab 100,-- EUR erhalten Sie von uns regelmäßig den AWO-Spiegel, ein Quartals-Magazin, das Sie regelmäßig über alle AWO-Betätigungsfelder in Düsseldorf und die AWO selbst informiert. Spendenbescheinigungen für kleinere Beträge stellen wir gern auf Ihren Wunsch hin aus. Für Mitgliedsbeiträge, die wir bargeldlos einziehen dürfen, erhalten Sie ebenfalls eine Spendenbescheinigung. Die Begünstigungen im einzelnen: Finanzielle Zuwendungen (Spenden, Zustiftungen) können als Sonderausgaben bei der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer geltend gemacht werden (§ 10b, Abs. 1 EstG, § 9, Nr. 2 KStG). Bis zu einer Höhe von 5 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. des Einkommens sind Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke abzugsfähig. Ein Steuerpflichtiger kann wahlweise auch 2 Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Größenordnung für gemeinnützige Zuwendungen zugrunde legen.