Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf e. V.

   

AWO Familienglobus gGmbH
Familienbildungswerk
Liststr. 2
40470 Düsseldorf

Ihre Ansprechpartnerin:

Gudrun Siebel
Tel.: 0211 - 600 25 - 113
Fax: 0211 - 600 25 - 077
Email: Hier klicken

 

Familienbildung

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Teilnahmebedingungen

Kursorte und Anmeldestellen des AWO-Familienbildungswerkes

Die Bildungsarbeit des AWO-Familienbildungswerkes ist dezentral organisiert. Sie wird in eigenen Räumen der Arbeiterwohlfahrt im «Maria-Nitzschke-Haus» in der Liststrasse in Derendorf, in Familientreffs und Stadtteiltreffs sowie in angemieteten Räumen durchgeführt.
Mit Anmeldemöglichkeiten in den Außenstellen ist das AWO-Familienbildungswerk in den meisten Düsseldorfer Stadtteilen vertreten.
Termine und Bildungsveranstaltungen können sich kurz- und mittelfristig ändern. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter 0211 - 600 25-111.

Anmeldung, Reservierung und Zahlungsmodalitäten

Die Anmeldung ist erst dann verbindlich und berechtigt zur Teilnahme an der gebuchten Bildungsveranstaltung, wenn die Teilnahmegebühr in voller Höhe (spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn - bei Seminaren außerhalb Düsseldorfs 21 Tage) bezahlt worden ist.
Die Teilnahmegebühr kann per Einzugsermächtigung oder in bar bezahlt werden. Anmeldekarten sind nicht übertragbar.

Rücktritt von der Anmeldung

Im Kursbereich:
Bei Rücktritt eines angemeldeten Teilnehmers bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Verwaltungspauschale von 10,00 Euro einbehalten. Bei einem kurzfristigeren Rücktritt als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

Bei Veranstaltungen außerhalb Düsseldorfs:
Die Erstattung von Teilnahmegebühren ist grundsätzlich nur möglich bei:
· Nichtzustandekommen der Veranstaltung
· Rücktritt eines Teilnehmers bei schriftlicher Abmeldung bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung abzüglich einer Verwaltungspauschale von 10,00 Euro.
· Rücktritt bei weniger als 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Betrag zu entrichten / wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

Erstattung der Teilnahmegebühren durch Krankenkassen

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten der - vollständigen oder anteiligen - Erstattung der Kursgebühren.

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz - AWBG

Nach dem nordrhein-westfälischen «Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz - AWBG» haben Sie einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Gehaltes im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
In diesem Veranstaltungsprogramm finden Sie einige Kurse, für die Sie sich nach dem AWBG freistellen lassen können. Diese Veranstaltungen finden Sie im Bereich Bildungsurlaube.

Gebührenermäßigung

Wir wissen, dass nicht jeder die Teilnahmegebühr in voller Höhe aufbringen kann. Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises erhalten Sie deshalb eine Gebührenermäßigung von maximal 30 %. In unsererem Programm finden Sie u.a. gebührenfreie Angebote oder Angebote mit einer bereits reduzierten Kursgebühr. Diese richten sich an bestimmte Personengruppen. Bei bereits reduzierten Gebühren ist ein weitergehender Gebührennachlass nicht möglich.